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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Verkaufs- und Lieferbedingungen Für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich nachstehende Vertragsbedingungen maßgebend, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind für alle Verkäufe und Lieferungen vereinbart. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann Bestandteil eines mit uns geschlossenen Vertrages, wenn ihre Anwendbarkeit mit uns ausdrücklich vereinbart wird. Im übrigen ist ihre Wirksamkeit, ohne dass es eines Widerspruchs im Einzelfall bedarf, ausgeschlossen. Angebote und Preise Unsere Angebote sind freibleibend bis zum endgültigen Vertragsabschluss. Die Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart, nur bei Abnahme von Originalpaketen in Werksabgabemengen. Bei sogenannten Anbruchmengen oder bei Sonderbeschaffung behalten wir uns eine besondere Berechnung vor oder die Lieferung von Mindestmengen eines Originalpaketes. Unser Mindestrechnungswert beträgt € 30,00 zzgl. der derzeit gültigen MwSt. Durch unser eigenes Fahrzeug im Rahmen unseres Zufuhrdienstes verrechnen wir pro Sendung eine Zufuhrkostenpauschale. Lieferungen, Lieferzeiten, Gefahrenübergang und Rücknahme Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich und beziehen sich auf den Abgang ab unserem Lager. Teillieferungen sind zulässig. Höhere Gewalt und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse, insbesondere Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten, Streik, Betriebsstörung, Material- und Energiemangel berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Änderungen in der technischen Ausführung unserer Ware bleiben – ohne besondere Benachrichtigung des Bestellers – vorbehalten, sofern der Wert und die Verwendbarkeit der angebotenen Ware hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Bei Transport durch unser Fahrzeug wird unsere Haftung und die unserer Mitarbeiter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und auf Ersatzlieferung unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche im gesetzlich zulässigen Maß begrenzt. Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung. Wir behalten uns vor, bei Rücknahme mangelfreier Ware neben den Transportspesen einen Abzug für Regiekosten zu verlangen. Versand 1. Bei rechtzeitiger Bestellung erfolgen unsere Lieferungen im Rahmen unseres Zufuhrdienstes vom Lager Freiburg. a. die Bahn als Stückgut, Eilgut, Express durchgeführt werden müssen, sind unfrei. Alle Sendungen laufen von dem Augenblick der Übergabe an die Bahn, Post oder eines Dritten auf Gefahr der Empfängers. Verpackung Notwendiges Verpackungsmaterial wird zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht zurückgenommen. Zahlungsbedingungen Mindestauftragswert: EUR 30,00 netto Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus den Geschäftsverbindungen mit dem Käufer unser Eigentum. Mängelhaftung Der Abnehmer hat gelieferte Ware nach DIN ISO 898, Rest nach DIN 267 bzw. 522 zu prüfen und Mängel unverzüglich mitzuteilen. Für nachweislich fehlerhaft gelieferte Ware wird nach Wahl des Lieferanten Ersatz geliefert oder Gutschrift geleistet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, auch insoweit wegen fahrlässiger, unerlaubter Handlung auf die Vorschriften des BGB gestützt werden, sind ausgeschlossen. Dies trifft auch bei Fehlen einer zugesagten Eigenschaft zu. Schadensersatz wegen Nichterfüllung Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages sind wir berechtigt, 25% der Auftragsumme als Schadensersatz ohne weiteren Nachweis zu verlangen. Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Schlussbestimmungen Wenn eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sind, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht beeinflusst. Bezüglich der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt das, was im Rahmen des rechtlich zulässigen, der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt
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